Unserer Kanzlei für Medienrecht und Wettbewerbsrecht liegen zur Zeit mehrere Abmahnungen wegen eines Verstoßes gegen die Textilkennzeichnungsverordnung vor. Eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen die Textilkennzeichnungsverordnung ist ernst zu nehmen, da dies ein Verstoß gegen das UWG sein kann und somit eine wettbewerbswidrige Handlung. Hintergrund Textilkennzeichnungsverordnung Seit dem Jahr 2012 gilt in Deutschland die Textilkennzeichnungsverordnung, …
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